Zwei Bundespolizisten halfen Schmugglern, Kokain nach Deutschland zu bringen.

Das LG Essen verurteilte sie wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das sah der BGH jetzt aber anders.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schuldspruch aufgehoben, mit dem das Landgericht (LG) Essen zwei Bundespolizisten wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30a Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)) verurteilt hatte (Beschl. v. 21.04.2026, Az. 4 StR 679/25). Der BGH äußert sich in der Entscheidung grundsätzlich zum strafrechtlichen Begriff der “Bande”.

Quelle LTO