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Cum-Ex-Kronzeuge Steck muss nicht ins Gefängnis

Kai-Uwe Steck, neben Hanno Berger eine der Hauptfiguren im Cum-Ex-Skandal, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht (LG) Bonn hatte den Anwalt im vergangenen Jahr wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt (Urt. v.
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Ist die “Letzte Generation” eine kriminelle Vereinigung?

Nicht- oder Teileröffnungsbeschlüsse zu solch spannenden Fragen müssen Gerichte auch dann veröffentlichen, hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden. In dem Fall wollte das Landgericht Flensburg einen Beschluss nicht herausgeben, weil es Angst hatte, seine Gerichtsmitarbeiter machten sich im Falle einer Veröffentlichung
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