Cum-Ex-Kronzeuge Steck muss nicht ins Gefängnis

Kai-Uwe Steck, neben Hanno Berger eine der Hauptfiguren im Cum-Ex-Skandal, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht (LG) Bonn hatte den Anwalt im vergangenen Jahr wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt (Urt. v. 03.06.2025, Az. 62 KLs 1/24). Die Kölner Staatsanwaltschaft war mit dem Strafmaß nicht einverstanden und legte Revision ein. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) den Antrag abgelehnt hat, ist das Bonner Urteil rechtskräftig.

Quelle LTO