Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das strafbewehrte Verbot des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild

Beschluss vom 21. Mai 2026 – 2 BvR 1096/22, 2 BvR 1097/22 Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen § 184l des Strafgesetzbuchs (StGB) richten, welcher das Inverkehrbringen, den Erwerb und den Besitz…