Unter Verdacht? Angeblicher Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen

Um die wirtschaftlichen Schäden einzudämmen und finanziell Geschädigten durch die Pandemie-Krise zu helfen, hat die Bundesregierung betroffenen privaten Unternehmen, Selbständigen und Angehörigen der Freien Berufe ermöglicht, unbürokratisch bestimmte Überbrückungshilfen zu beantragen. Antragsberechtigt ist, wer die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt.

Im Rahmen der Überprüfung der Förderanträge werden nun in zunehmender Zahl Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs eingeleitet.

Die Gefahr liegt vor allem darin, dass die Voraussetzungen beispielsweise für die Neustarthilfen und die Corona-Soforthilfe unklar gewesen sind. Zumal die Politik schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen hatte.

Dabei wird auch vielfach verkannt, dass die der Antragstellung zugrunde liegende Prognoseentscheidung, die sich im Rückblick als falsch herausstellt, nicht automatisch eine Straftat ist: Die Prognose beruht auf nachvollziehbaren Gründen. Letztlich beinhaltet jede Prognoseentscheidung naturgemäß einen Unsicherheitsbereich.

Das kann man Ihnen nicht zum Vorwurf machen.

Trotzdem sind wegen mutmaßlichen Betrugs bei der Beantragung von Corona-Soforthilfen bis Ende 2023 deutschlandweit 7.900 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Das Landeskriminalamt in Berlin etwa hat Zahlen, die sich auf alle Programme ab 2020 beziehen. Es kommt allein für die Hauptstadt auf mehr als 16.000 Ermittlungsverfahren wegen Hilfen, die mutmaßlich zu Unrecht ausgezahlt wurden. Die Behörde geht dabei von einem potenziellen Schaden von 274 Millionen Euro aus. Im Berliner Landeskriminalamt wurden eigens drei Abteilungen gegründet, ungefähr 40 Beamte sind damit beschäftigt, Betrug aus der Pandemiezeit aufzuklären. Wie viele Verdachtsfälle noch hinzukommen, lässt sich gegenwärtig nicht sagen.

Wurden/ werden Sie angeschuldigt, einen Coronahilfe-Betrug begangen zu haben? Die meisten Mandanten werden von dem Ermittlungsverfahren nicht erst durch die Vorladung von der Polizei, sondern bereits durch die Sicherstellung der erhaltenen Coronazuschusses auf Ihrem Konto erfahren. Diese Sicherstellung des Geldes erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft und Beschluss des zuständigen Amtsgerichts. Sehr wahrscheinlich werden gleichzeitig Hausdurchsuchungen wegen Subventionsbetrugs erfolgen. Die Polizei kommt zumeist in den Morgenstunden und wird versuchen, relevante Informationen zum Unternehmen/der Selbstständigkeit sicherzustellen. Die drängenden Fragen werden sein, wie stand das Unternehmen vor der Krise da und welche laufenden Posten wurden mit dem Coronazuschuss bedient. Problematisch ist hier vielfach, dass Ihnen die Unterlagen selbst nicht mehr zur Verfügung stehen.

Wir helfen Ihnen mit Rat und Tat.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten liegt der Kanzlei AxStrafrecht sehr am Herzen. Von Beginn an beraten wir Sie transparent und persönlich – ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ausgerichtet. Als Kanzlei AxStrafrecht stehen wir für eine offene und ehrliche Kommunikation mit der Mandantschaft und richten uns gemeinsam auf das Ziel der erfolgreichen Beendigung des Strafverfahrens aus. Ehrgeizige Zielstellungen werden dabei gemeinsam definiert und dann konsequent verfolgt. Als Kanzlei AxStrafrecht achten wir auf die Einhaltung der Verfahrensrechte und setzen Ihr Recht für Sie im Ermittlungsverfahren und einem möglichen Verfahren durch. Wir können auf Erfahrung von zahlreichen Verfahren im Bereich der Strafverteidigung zurückgreifen. Alle MandantInnen haben bereits auf die rechtliche Hilfe vertraut und sind sehr zufrieden.