Macht beherzt Front gegen das Mobbing und gegen Mobbende! Einladung zu einem kostenlosen Informations- und Beratungsgespräch an Betroffene und Ihre Eltern

„Wieder diese Angst , als ich das Gebäude betrete. Sofort verstummen alle Gespräche, ich spüre ihre verachtenden Blicke. Dann dieses boshafte Getuschel. Sie sagen, ich sei hässlich, ich gehöre nicht hierher. Sie sagen, sie kriegen mich noch. Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Die Lehrer hören mir nicht zu. Sie glauben mir nicht.“

Diese oder ähnliche Situationen erleben viele Kinder und Jugendliche tagtäglich in deutschen Schulen. Laut der PISA-Studie von 2017 bekommt fast jeder sechste 15-Jährige (15,7 Prozent) körperliche und seelische Misshandlungen durch seine Mitschüler zu spüren. Und fast jeder Zehnte muss immer wieder Spott und Lästereien über sich ergehen lassen. Mobbing gibt es insbesondere auf Schulhöfen und in Klassenzimmern, aber nicht nur dort: auch in der Arbeitswelt zwischen Chefs, Kollegen und Mitarbeitern sowie im Gefängnis und im Internet (Cyber-Mobbing). Und fast immer verläuft dieser Terror nach einem ähnlichen Muster – mitunter mit fatalen Folgen für die Opfer.

Wenn Schüler andere Schüler tyrannisieren, wird oft von Bullying (von englisch: „to bully“ = schikanieren) gesprochen. Mobbing ist in der Schule weit verbreitet und dabei nicht zwangsläufig mit körperlicher Gewalt verbunden. Die Täter greifen auf verschiedene Mittel und Methoden zurück, um ihre Opfer zu quälen. Typisch sind folgende Handlungen und Verhaltensweisen:

  • herabwürdigende Hänseleien und Beschimpfungen, auslachen und lächerlich machen
  • Ausschluss aus der Gruppe und von gemeinsamen Aktivitäten wie Geburtstagen oder anderen Treffen
  • wegnehmen, beschädigen oder verstecken von Büchern, Geld und anderen Sachen
  • puffen, schubsen, anrempeln, schlagen, beiseite schieben

Mobbing hat fatale Folgen für die betroffenen Kinder. Weil diese sich noch entwickeln und orientieren müssen, haben sie keine festen Strategien im Umgang mit solchen (unfairen) Konflikten. Auch ihr Gerechtigkeitssinn prägt sich erst. Werden sie drangsaliert und gemobbt, ist das für die betreffenden Kinder äußerst irritierend. Sie geben sich letzten Endes selbst die Schuld und fragen sich, ob sie zu Recht so behandelt werden, ob irgendetwas mit ihnen nicht stimmt. In der Folge sinkt ihr Selbstvertrauen. Sie schweigen meistens aus Angst vor weiteren Attacken und werden im Laufe der Zeit immer unsicherer.

Im schlimmsten Fall endet das mit einem Selbstmord, weil das entsprechende Kind keinen anderen Ausweg mehr sieht. Umso wichtiger ist es, dass Eltern, Lehrer und andere Erwachsene die Signale und Anzeichen für Mobbing früh erkennen und dementsprechend handeln.

Meistens fühlen sich Mobbing-Opfer wehrlos und ohnmächtig und erkranken infolgedessen psychisch und physisch. Die Folgen reichen von psychosomatischen Auswirkungen über Depressionen und Burnout bis hin zu Suizidgedanken und vollzogenem Suizid. Jugendliche Opfer neigen mitunter zur Selbstverletzung („Ritzen“). Mobbing-Opfer verlieren ihre Motivation und Leistungsfähigkeit. Sie fühlen sich hilflos und ziehen ihre Fähigkeiten immer mehr in Zweifel. Ihr Selbstwertgefühl sinkt rapide.

Gerät ein Mobbingopfer unter Druck, reagiert es mitunter heftig, was zu noch mehr Ablehnung bei anderen führen kann – ein Teufelskreis, den kaum jemand allein durchbrechen kann. Ganz ausweglos ist die Situation dennoch nicht.

Es gibt für Mobbing keinen eigenen Straftatbestand. Vielmehr kann diese Schikane unterschiedliche Delikte verwirklichen.

Vor allem Jungen neigen als Täter eher zu körperlicher Gewalt, wenn sie ein anderes Kind mobben. Dabei sind sie ihrem Opfer körperlich überlegen, sodass dieses kaum eine Chance hat, sich zu wehren. Bei dieser Form von Mobbing kommen folgende Straftaten in Betracht:

  • Mobbing als Körperverletzung durch Verprügeln (§§ 223, 224 StGB)
  • einfache oder räuberische Erpressung von Schutzgeld (§§ 253, 255 StGB)
  • (sexuelle) Nötigung (§ 240 StGB)
  • Bedrohung mit einem gegen das Mobbing-Opfer gerichteten Verbrechen: „Ich bring dich um.“ (§ 241 StGB)
  • Diebstahl (§ 242 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

Wirkt ein Täter nur psychisch auf sein Opfer ein, so stellt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Körperverletzung dar. Der Bundesgerichtshof (BGH) verlangt hierfür, dass der Täter durch sein Handeln (Mobbing) einen pathologischen, somatisch-objektivierbaren Zustand hervorruft, der vom Normalzustand nachteilig abweicht (BGH 4 StR 168/ 13 und BGHSt 48, 34, 36 f.).

Bloße Angstzustände oder emotionale Aufregung genügen hierfür nicht. Etwas anderes dürfte danach aber gelten, wenn das Opfer aufgrund des Mobbings depressiv wird.

Nicht immer geht Mobbing mit körperlicher Gewalt einher. Manchmal beschränkt sich der Täter auf Beschimpfungen und Beleidigungen. Er verbreitet Gerüchte, Lügen und Unwahrheiten, um damit den Ruf seines Opfers zu schädigen und herabzusetzen. Auch diese Handlungen sind mitunter strafbar.

  • Ehrrührige Beschimpfungen gelten ebenso als Beleidigung gemäß § 185 StGB wie das Anspucken.
  • Wer verächtlich machende und herabwürdigende Lügen verbreitet (unwahre Tatsachenbehauptungen), macht sich wegen Verleumdung (§ 187 StGB) strafbar.
  • Sind die beleidigenden Tatsachen nicht erweislich wahr, begeht der Täter eine üble Nachrede (§ 186 StGB).

Eine Sonderform der Schikane und Bloßstellung ist das Cyber-Mobbing. Hier greifen die Täter zum Smartphone oder PC, um ihr Opfer im Internet lächerlich zu machen. Sie quälen es zum Beispiel mit SMS oder WhatsApp-Nachrichten, verbreiten in sozialen Medien Gerüchte oder Lügen oder veröffentlichen heimlich aufgenommene Bilder und Videos vom Leidtragenden im Internet.

Diese Art des Mobbings ist besonders perfide, weil das Opfer dort besonders angreifbar ist. Das Internet kennt keinen geschützten Raum oder Rückzugsort. Auch zu Hause ist die betreffende Person solchen Angriffen schutzlos ausgeliefert. Und die Nachrichten und Bilder verbreiten sich in Windeseile wie ein Lauffeuer. Eine Löschung dieser Inhalte ist dann nur schwer möglich.

Cyber-Mobbing fällt nicht nur unter die soeben erwähnten §§ 185 ff. StGB. Verbreiten Täter etwa Gewaltvideos, machen sie sich wegen Gewaltdarstellung nach § 131 StGB strafbar. Darüber hinaus können (Ton- bzw. Bild-)Aufnahmen vom Mobbing-Opfer die Vertraulichkeit des Wortes oder des höchstpersönlichen Lebensbereichs verletzen. Beides stellt eine Straftat dar (§§ 201 und 201a StGB).

Nehmen die Täter täglich, wöchentlich oder über Monate hinweg Kontakt zu ihrem Opfer auf, um es zu tyrannisieren, so erfüllen sie außerdem den Tatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB). Sprich, sie sind nichts anderes als Stalker. Sie müssen damit rechnen, dass die Polizei Smartphone oder Laptop als Tatmittel beschlagnahmt.

In all diesen Fällen sollten Mobbing-Opfer Anzeige erstatten bzw. einen Strafantrag stellen, damit die Täter strafrechtlich belangt werden. Weiterhin können sie die Mobber auch zivilrechtlich zur Rechenschaft ziehen.

Stillhalten und sich tot stellen, ist keine Lösung, denn Mobbing hört dann nicht auf, es wird allenfalls schlimmer, weil die Täter glauben, sie könnten immer so weiter machen. Wenn eine Aussprache mit dem Angreifer (ggf. zusammen mit einem Lehrer bzw. Vorgesetzten) keine Lösung bringt, helfen folgende Schritte:

Suchen Sie sich Unterstützung, z. B. bei Freunden oder Familie und reden Sie mit anderen. Das hilft Ihnen und zeigt dem Mobber, dass Sie nicht allein sind. Gerade in solchen Situationen ist sozialer Rückhalt sehr wichtig.

Lassen Sie sich professionell beraten, z. B. beim Weißen Ring oder örtlichen Mobbingberatungsstellen. Für Kinder und Jugendliche gibt es verschiedene Ansprechpartner:

  • Kinder- und Jugendtelefon (nummergegenkummer.de): 116111 oder 0800 111 0333 (anonym und kostenlos, jeweils Montag bis Samstag zwischen 14:00 und 20:00, Beratung erfolgt durch Jugendliche )
  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (evangelische Kirche) oder 0800 111 0 222 (katholische Kirche) – ebenfalls anonym und kostenlos

Beschweren Sie sich beim Lehrer oder Schulleiter bzw. bei Mobbing am Arbeitsplatz bei Ihrem Vorgesetzten.

Führen Sie ein Mobbingtagebuch, in dem Sie alle Details zum Mobbing sammeln und dokumentieren. Dies hilft Ihnen einerseits dabei, das Erlebte besser zu verarbeiten. Es hat aber noch eine weitere wichtige Funktion: Es hilft Ihnen als Erinnerungsprotokoll Gespräche mit dem Lehrer oder Vorgesetzten vorzubereiten oder rechtliche Schritte gegen die Täter einzuleiten.

Das Tagebuch sollte regelmäßig geführt werden und Folgendes beinhalten:

  • alle Mobbing-Attacken mit Datum, Uhrzeit, Name des Täters, genauer Tatbeschreibung und möglichen Zeugen
  • Tage, an denen nichts vorfiel, weil der Täter z. B. abwesend war
  • verbale Angriffe möglichst im Wortlaut
  • Mobbing-Folgen wie Schlafprobleme, Magenschmerzen, Kopfschmerzen etc.

Cyber-Mobbing lässt sich übrigens besonders gut dokumentieren. Heben Sie alle SMS und WhatsApp-Nachrichten auf und machen Sie Screenshots von sämtlichen Angriffen, Bildern und Videos, die im Internet über Sie verbreitet wurden.

Wir laden ein zu einem kostenlosen und vertraulichen Informations- und Beratungsgespräch! Sprechen sie uns gerne an.