Häufige Sexualstraftaten zum Nachteil Erwachsener

vorgestellt von Thomas Ax

§ 183 StGB Exhibitionistische Handlungen

Belästigung durch eine exhibitionistische Handlung.

Beispiel: Täter will an einem Spazierweg gesehen werden und manipuliert an seinem Geschlechtsteil.

§ 184 i StGB Sexuelle Belästigung

Begeht, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt.

Beispiel: Ungewünschtes Streichen über das Gesäß der Bedienung (hier muss bei Personen, mit denen keine sexuelle Beziehung besteht, grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Handlung unerwünscht ist).

§ 184k StGB  „Upskirting“ und „Downblousing“

Begeht, wer absichtlich oder wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust (auch mit Unterwäsche) einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt, wenn diese Bereiche vor Blicken geschützt sind.

Beispiel: Foto unter den Rock beim Hochgehen im Schulflur. Foto in den Ausschnitt einer Bluse in der Diskothek.

§ 177 StGB Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

Diesen Tatbestand begeht, wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt.

Je nach Handlung ist es ein sexueller Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung.