Die Polizei darf Ihr Auto nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsuchen. Wie weiter oben bereits erwähnt, berechtigt eine allgemeine Verkehrskontrolle sie nicht dazu, in Ihr Fahrzeug zu blicken, es zu öffnen oder zu durchsuchen. Dazu benötigen die Beamten entweder Ihre Zustimmung, einen Durchsuchungsbefehl oder es muss Gefahr im Verzug sein. Ohne diese Voraussetzungen darf die Polizei nicht Ihren Kofferraum durchsuchen oder das Fahrzeuginnere kontrollieren.
Darf ein Zollbeamter einfach ein Auto durchsuchen? Schon, allerdings sind die Befugnisse hierfür klar geregelt. Im grenznahen Raum, der bis zu 30 Kilometer hinter einer Landesgrenze oder 50 Kilometer hinter einer Seegrenze reicht, darf der Zoll ohne Einschränkungen Personen anhalten und kontrollieren sowie Fahrzeuge und Gepäck überprüfen. In diesem Bereich ist kein Anfangsverdacht für eine Kontrolle erforderlich.
Auch außerhalb des grenznahen Raumes sind Zollkontrollen möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass ein begründeter Verdacht auf das Mitführen von Waren besteht, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen. Bei der Durchsuchung von Personen oder Fahrzeugen müssen tatsächliche Anhaltspunkte für das Mitführen illegaler Waren vorliegen.
Ähnlich wie die Polizei ist auch der Zoll berechtigt, Ihre Personalien zu überprüfen. Bei Zollkontrollen wird häufig gefragt, ob etwas zu verzollen ist oder wo bestimmte Waren gekauft wurden. Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.