Überblick über den Strafprozess

vorgestellt von Thomas Ax In einem Strafprozess soll die Schuld oder Nichtschuld der bzw. des Angeklagten festgestellt und ein gerechtes Urteil gefällt werden. Für den Verfahrensablauf gelten dabei mehrere Grundsätze, die auch als Prozessmaximen bezeichnet werden. Wichtige Grundsätze lauten wie folgt, wobei die Aufzählung nicht…

Das Sühneverfahren

vorgestellt von Thomas Ax Wird eine Straftat begangen, erhebt grundsätzlich die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten. Bei einigen Delikten können Sie aber selbst eine Privatklage vor dem Strafrichter beim Amtsgericht erheben, wenn Sie durch die Straftat verletzt wurden oder aus anderem Grund zur Stellung eines Strafantrags…

BVerfG zur Frage des Schutzes der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung durch Verwendung des Akronyms „ACAB“ bei einem Fußballspiel (Schutzbereich und Schranken der Meinungsfreiheit; Wechselwirkungslehre; Kollektivbeleidigung; Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung; persönliche Betroffenheit der Mitglieder des Kollektivs; hinreichende Individualisierung des negativen Werturteils).

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 5 Abs. 2 GG; § 185 StGB Leitsätze des Bearbeiters 1. Das Tragen einer Hose mit dem deutlich lesbaren Aufdruck „ACAB“ (als Abkürzung für die englische Parole „all cops are bastards“) im Gesäßbereich bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und…

BayObLG zur der Frage der Strafbarkeit der Bezeichnung einer Frau als „Schlampe“ als Beleidigung

vorgestellt von Thomas Ax 1. Die Bezeichnung einer Frau als „Schlampe“ stellt regelmäßig eine Formalbeleidigung dar, bei der die Meinungsäußerungsfreiheit des Angeklagten hinter den Ehrenschutz der Verletzten zurücktritt, ohne dass es einer Einzelfallabwägung bedarf. 2. Eine Schmähung des Opfers, die ebenfalls eine Einzelfallabwägung entbehrlich macht,…

Aktuelle Rechtsprechung Ehrverletzungsdelikte – KG Berlin zu der Frage der Auskunftserteilung zu Bestands- und Nutzerdaten der auf einer Social-Media-Plattform registrierten Nutzer – Pädophilen-Trulla

vorgestellt von Thomas Ax 1. Zu den maßgeblichen Abwägungskriterien zählt, dass das Gewicht der Meinungsfreiheit umso höher ist, je mehr die Äußerung darauf zielt, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, und umso geringer, je mehr es lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen…