Das Landgericht Bonn hat den Kinderpsychiater Michael Winterhoff zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Winterhoff in sieben Fällen vorsätzliche Körperverletzung und in einem Fall fahrlässige Körperverletzung begangen hat. In zwei Fällen wurde der Kinderpsychiater freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Urteil blieb unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft von drei Jahren und neun Monaten Gefängnis. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Winterhoff wurde durch Bücher und zahlreiche Fernsehauftritte bundesweit bekannt. Während er öffentlich als Erziehungsexperte auftrat, entwickelte und praktizierte er über Jahrzehnte ein eigenes Behandlungsmodell. 2021 rückte eine ARD-Dokumentation diese Praxis erstmals in den Fokus der Öffentlichkeit. Winterhoff stellte wiederholt die Diagnose eines “frühkindlichen Narzissmus”, die Fachleute als wissenschaftlich nicht anerkannt bewerten. Nach Angaben von Betroffenen, darunter zahlreiche Heimkinder, verordnete der Kinderpsychiater über längere Zeiträume das sedierende Neuroleptikum Pipamperon. Das Medikament Pipamperon hat eine ruhigstellende Wirkung. Es dämpft Erregungszustände, innere Unruhe und Aggressivität. Winterhoff bezeichnete es als Möglichkeit, schwierige Kinder “emotional erreichbar” zu machen. Fachleute weisen darauf hin, dass der Einsatz von Pipamperon bei Kindern in der Regel nur kurzfristig und in eng begrenzten Ausnahmefällen empfohlen wird, nicht als Dauermedikation. Über Jahrzehnte arbeitete Winterhoff eng mit zahlreichen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zusammen. Noch am Tag der Urteilsverkündung fragten Betroffene, warum über Jahre hinweg niemand eingeschritten sei. Das Gericht befand, dass der Angeklagte das Neuroleptikum Pipamperon zwar zur Dauerbehandlung verordnete, dies aber nicht getan habe, um Patienten zu schaden. Das Gericht stellte fest, dass Winterhoff Nebenwirkungen habe vermeiden wollen. Laut Anklage sollte er Pipamperon ohne medizinische Notwendigkeit verordnet und Sorgeberechtigte nicht über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt haben. Das Gericht befand hingegen, er habe Einwilligungen zur Behandlung von den Sorgeberechtigten eingeholt, allerdings in der irrigen Annahme, sie ausreichend aufgeklärt zu haben.
Quelle ua Tagesschau 04.03.2026
