Präsident eines Landgerichts wegen sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin verurteilt

LTO macht vgl Pressemitteilung vom 30.06.2026 auf zwei Fälle der sexuellen Belästigung und Nötigung aufmerksam. Zum einen geht es um einen Richter, der wegen Nötigung einer Proberichterin vor Gericht steht. Zum anderen geht es um einen Präsidenten des Landgerichts, der ebenfalls eine Mitarbeiterin sexuell belästigt haben soll. Ursprünglich sollte das Urteil bereits letzte Woche verkündet werden, nun habe das LG Fulda überraschend elf weitere Verhandlungstermine angesetzt. Derweil geht der Richter gegen seine vorläufige Suspendierung vor.

LTO schreibt weiter: „Sexuelle Belästigung – in aller Regel von Männern gegenüber Frauen – gibt es überall, auch in der Justiz. Das zeigen mutmaßlich zwei verschiedene Fälle, die heute relevant wurden. Im einen geht es um den ehemaligen Präsidenten eines Landgerichts, der die Mitarbeiterin des Sekretariats gegen ihren Willen auf den Mund geküsst haben soll“. Der Beschuldigte würde dies bestreiten doch das Landgericht München I glaubt der mutmaßlich Geschädigten. Im zweiten Fall, über den LTO bereits vor drei Wochen berichtet habe, geht es um einen Richter, der eine Proberichterin sexuell belästigt haben soll.

Erster Fall: Strafverfahren gegen Richter am LG Fulda – Aus acht werden 19 Ver­hand­lungs­tage

In dem Strafverfahren gegen einen Richter aus dem Gerichtsbezirk Kassel habe das LG Fulda elf weitere Verhandlungstermine angesetzt. Gegen seine vorläufige Suspendierung gehe er derzeit vor. Das Strafverfahren gegen den Richter G. aus dem Gerichtsbezirk Kassel werde erheblich länger dauern als zunächst geplant, berichtet LTO weiter. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts (LG) Fulda hat elf weitere Verhandlungstage anberaumt (Az. 1 KLs 699 Js 19355/25). Nach der ersten Planung sollte das Verfahren an acht Verhandlungstagen erledigt werden, die Urteilsverkündung war für den 25. Juni angesetzt. Nun ist bis Dezember terminiert. „Es bedarf der Prognose, dass der Richter voraussichtlich endgültig aus dem Dienst entfernt werden wird – ansonsten käme es nicht zu einer vorläufigen Suspendierung“, habe Rechtsanwalt Robert Hotstegs geäußert. „Das Richterdienstgericht prüft zugleich, ob ein Verbleib eines Richters im Dienst während der laufenden Ermittlungen der Öffentlichkeit noch vermittelt werden kann und ob die Justiz selbst noch Vertrauen in den Richter hat“, so der Anwalt aus Düsseldorf.

Zweiter Fall: Früherer LG-Prä­si­dent wegen sexu­eller Beläs­t­i­gung ver­ur­teilt

Jahrelang sei Ludwig Kroiß Präsident des Landgerichts Traunstein gewesen, nun stand er selbst vor Gericht. Auch in zweiter Instanz wurde er verurteilt. Das Gericht sei überzeugt gewesen, dass er eine Mitarbeiterin auf den Mund geküsst habe, schreibt LTO. Auch das Landgericht (LG) München I sei überzeugt: Der ehemalige Präsident des LG Traunstein, Ludwig Kroiß, habe eine Mitarbeiterin des Sekretariats sexuell belästigt. Anders als das Amtsgericht (AG) München habe das LG keine Bewährungsstrafe verhängt, sondern eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen von je 160 Euro, also insgesamt 19.200 Euro erlassen. Das Urteil (v. 29.06.2026, Az. 24 Ns 111 Js 141975/23) ist noch nicht rechtskräftig.

Im September 2021 habe Kroiß die Mitarbeiterin zum Feierabend auf ein Glas Wein in sein Büro eingeladen und die 30 Jahre jüngere Frau zu ihrer Überraschung auf den Mund geküsst, habe die  BILD seinerzeit berichtet. Die Kammervorsitzende habe dies im Berufungsverfahren als „absolute Grenzüberschreitung“ bezeichnet. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe, seine Mitarbeiterin auf den Mund geküsst zu haben, schon vor dem ersten Prozess gegen ihn bestritten, seine Verteidiger hatten erneut Freispruch gefordert. Die Berufungskammer habe ihm nicht geglaubt. Dafür maßgeblich seien vor allem die Schilderungen der Betroffenen gewesen, die durch weitere Zeugenaussagen gestützt wurden. Die Kammer hob dabei deren Aussagekonstanz hervor und sah zudem keine Anhaltspunkte für eine etwaige Falschbeschuldigung. Die Verteidigung habe Revision angekündigt.