Der “Spiegel” berichtete über schwere Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes. Ulmen geht juristisch gegen drei Punkte darin vor

Der “Spiegel” veröffentlichte einen Artikel in der Printausgabe vom 20. März 2026 mit der Überschrift “Entblößt im Netz” sowie einen online erschienenen Text vom 21. März 2026 unter dem Titel “Du hast mich virtuell vergewaltigt”, in denen Schauspielerin Collien Fernandes Anschuldigungen gegen ihren Ex-Mann erhob. Christian Ulmen wird vorgeworfen, über Jahre Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber mit zahlreichen Männern kommuniziert zu haben. Er soll laut Fernandes KI-generierte pornografische Inhalte, die ihr ähnelten, verbreitet haben.

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat inzwischen Ermittlungen wegen des Verdachts der Nachstellung aufgenommen.

In einem Schriftsatz richten sich Ulmens Anwälte gegen drei Punkte der Berichterstattung. Erstens soll der “Spiegel” es unterlassen, den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos hergestellt und verbreitet, auf denen Fernandes zu sehen ist. Zweitens soll das Magazin nicht mehr den Eindruck vermitteln, er habe gegenüber Fernandes wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen sowie sie bedroht, berichtet “Bild”. Der dritte Punkt betrifft einen Gerichtstermin vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca im März 2026. Die Äußerung “Wer […] fehlt, ist Ulmen” soll der “Spiegel” laut dem Antrag künftig nicht mehr verbreiten, ohne darauf hinzuweisen, dass zu diesem Termin ausschließlich Fernandes geladen war und er zudem aufgehoben wurde.