Am Freitag ist der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar zu Ende gegangen.
Das Führen von Fahrrädern und Pedelecs unter Alkoholeinfluss soll als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden. Als Grenzwert soll der bereits als Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern etablierte Blutalkoholpegel von 1,1 Promille gelten. Ein neuer Bußgeldtatbestand soll Erstverstöße mit einem Punkt und einem Bußgeld von 250 Euro ahnden, bei Mehrfachverstößen soll im Einklang mit bisherigem Recht eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden.
Auch bezüglich der Handynutzung am Steuer gibt es konkrete Vorschläge. Um beim Ausbau entsprechender Kontrollsysteme (z.B. “Handy-Blitzer”) divergierende Ländergesetze zu vermeiden, soll eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Der unbestimmte Rechtsbegriff der “kurzen Blickzuwendung” in § 23 StVO müsse präzisiert und als Verbotsnorm formuliert werden. Bei Verstößen sollen Kfz-Führer zwei statt einem Punkt erhalten, auch für Radfahrer sieht die Empfehlung einen Punkt vor. Zudem wird eine Erhöhung der Bußgelder bei Kfz auf 250 Euro, bei Gefährdung auf 500 Euro und Schädigung auf 750 Euro empfohlen.
Eine Lockerung der Anforderungen an die Fahrausbildung oder Führerscheinprüfung lehnt der VGT ab.
In Bezug auf Schadensersatz bei unfallbedingtem Ausfall eines Fahrzeugs wird die Anerkennung einer pauschalen Nutzungsausfallentschädigung auch bei sonstigen Fahrzeugen, wie z. B. Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes, befürwortet und für einen stärkeren Fokus auf Zwischenlösungen plädiert, um längere Ausfallzeiten zu überbrücken. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen sollen verstärkt gebrauchte Ersatzteile zur Reparatur von Unfallschäden verwendet werden.
