Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revisionen gegen zwei Urteile zurück. Dabei ging es um zwei Vorfälle aus den Jahren 2021 und 2023, bei denen der AfD-Politiker die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ verwendet hatte, obwohl er um den historischen Hintergrund und das Verbot wusste. Die Verurteilungen ergingen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Im Mai 2021 hatte der frühere Geschichtslehrer in einer Rede auf einer öffentlichen Wahlveranstaltung in Merseburg die Parole „Alles für Deutschland“ gerufen. Die Staatsanwaltschaft Halle erhob rund zwei Jahre später Anklage. Nachdem das Hauptverfahren eröffnet worden war, wiederholte Höcke die Losung im Dezember 2023 bei einem Stammtisch. Wie aus einer Mitteilung des BGH hervorgeht, sagte er dabei die Worte „Alles für“ selbst und forderte die Gäste durch Gesten auf, die Parole mit „Deutschland“ zu vervollständigen. Das Landgericht Halle verhängte jeweils wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von 13.000 Euro. Der AfD-Politiker legte daraufhin gegen beide Urteile Revision ein, die der Bundesgerichtshof nun zurückwies.
11. September 2025, DIE ZEIT, dpa, AFP, skö