Prozess gegen AfD-Abgeordneten Halemba startet im Januar

Das Amtsgericht Würzburg lässt die Anklage gegen den Landtagsabgeordneten Daniel Halemba zu: Dem 24-Jährigen werden unter anderem Geldwäsche und Volksverhetzung vorgeworfen. Halemba weist die Vorwürfe zurück. Ab 7. Januar 2026 muss sich Halemba vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Würzburg wegen vorsätzlicher Geldwäsche in drei Fällen, versuchter sowie vollendeter Nötigung, Sachbeschädigung und Volksverhetzung verantworten. Angesetzt sind acht Verhandlungstage. Nicht zugelassen wurde die Anklage wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Dies begründet das Amtsgericht damit, dass der von der Staatsanwaltschaft beanstandete „SS-Befehl“ im Privatzimmer des Angeklagten hing und damit nicht öffentlich verwendet wurde. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Würzburg hatte die Verfahrensakten im Dezember 2024 an die Jugendkammer des Landgerichts Würzburg weitergeleitet. Das Landgericht lehnte die Übernahme des Verfahrens aber ab.