Im Maut-Verfahren „relativ umfangreiche“ Anklageschrift

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn „hinreichender Tatverdacht“ besteht: Es müssen ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Straftat begangen wurde. Die Verurteilung des Beschuldigten muss wahrscheinlicher sein als ein Freispruch.

Nach der Berliner Staatsanwaltschaft  handele sich im Maut-Verfahren um eine „relativ umfangreiche“ Anklageschrift. Grund dafür seien die schwierigen Ermittlungen zu „inneren Tatsachen“. Deswegen hätten die Ermittlungen auch so lange gedauert; sie wurden schon im Frühjahr 2022 eingeleitet.

Unter inneren Tatsachen versteht man Absichten, Überzeugungen oder Kenntnisse, die für die Strafbarkeit relevant sind. So ist nicht jede falsche Aussage vor einem Untersuchungsausschuss strafbar. Vielmehr muss sich der Täter bewusst sein, dass seine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen.

Der Maut-Ausschuss hatte Scheuer und Schulz zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 28. Januar 2021 mehrfach zu den Vertragsverhandlungen mit den Betreiberfirmen befragt. Es sei „eine Reihe von Zeugen“ dazu vernommen worden, was Scheuer den Abgeordneten damals gesagt habe.

Scheuers Aussage, er könne sich nicht erinnern, dass die Betreiberfirmen einen Aufschub der Vertragsunterzeichnung angeboten hätten, stehen Aussagen von drei Unternehmensvertretern gegenüber. Der Chef des Maut-Gesellschafters Eventim, Klaus Peter Schulenberg, hatte im Maut-Ausschuss gesagt, dass er ein solches Aufschubangebot gemacht habe. Sein Konsortialpartner Georg Kapsch bestätigte dies ebenso wie Volker Schneble, Geschäftsführer der Gemeinschaftsfirma Autoticket.