Darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle mein Handy kontrollieren?

Grundsätzlich ist die Kontrolle des Mobiltelefons bei einer Verkehrskontrolle verboten, da es sich um einen Eingriff in die Privatsphäre handelt. Es gibt jedoch Ausnahmen, die unter Umständen sehr weit ausgelegt werden können. Besteht der begründete Verdacht, dass ein Verkehrsverstoß begangen wurde, zum Beispiel weil eine verbotene App benutzt wurde, darf die Polizei das Handy beschlagnahmen. Ist eine Blitzer-App aktiv und sichtbar, kann dies zu einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg führen. Die Polizei darf das Handy aber nicht beschlagnahmen und durchsuchen, es sei denn, es besteht ein offensichtlicher Tatverdacht oder es liegt ein richterlicher Beschluss vor. Generell sollte das Handy in solchen Fällen nicht freiwillig ausgehändigt werden, ohne dass eine solche Anordnung vorliegt.

Was, wenn man bei einer Polizeikontrolle mit dem Handy am Steuer erwischt wird? Nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Benutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten während der Fahrt verboten. Wird man erwischt, drohen je nach Schwere des Verstoßes unterschiedliche Strafen. Das Bußgeld für die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer beträgt in der Regel 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt eine Gefährdung hinzu, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Bei einer Sachbeschädigung als Folge der Handynutzung erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, dazu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese Regelung gilt sowohl für das Telefonieren als auch für das Schreiben und Lesen von Nachrichten, das Anschauen von Videos oder das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt.

Für Fahranfänger und Personen, die sich noch in der Probezeit befinden, sind die Konsequenzen bei einem Handyverstoß noch drastischer. Neben Bußgeld und Punkten in Flensburg verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird zur Pflicht. Im Wiederholungsfall kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Wichtig: Das Handyverbot am Steuer gilt nicht nur für Handys und Smartphones, sondern für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen. Dazu zählen unter anderem auch Tablets, E-Book-Reader und Smartwatches.