Wir bringen Ermittlungsverfahren zügig zur Einstellung (3)

Aussage gegen Aussage und Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht

Im Sexualstrafrecht steht meist Aussage gegen Aussage – dies macht eine Falschbeschuldigung in diesem Bereich so gefährlich. „In dubio pro reo“, also im Zweifel für den Angeklagten ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel. Diese Konstellation meint, dass die Tatschilderung des (möglichen) Opfers von der des Beschuldigten abweicht, ohne dass ergänzend auf weitere – unmittelbar tatbezogene – Beweismittel oder Indizien wie z.B. Aussagen weiterer Zeugen, Verletzungsbilder oder sonstige Spuren zurückgegriffen werden kann. Auch wenn der Beschuldigte selbst keine eigenen Angaben zu dem Tatvorwurf macht, sondern sich durch Schweigen verteidigt, steht Aussage gegen Aussage. Aussage gegen Aussage kann nicht allein dazu führen, dass der Angeklagte freigesprochen wird. Denn dann blieben nahezu alle (tatsächlichen) Sexualdelikte ungesühnt. Auf der anderen Seite ist eine Falschbeschuldigung nirgends so häufig anzutreffen wie im Sexualstrafrecht. Außerdem ist wohl in keinem Rechtsgebiet die Bereitschaft zum Vorurteil so groß wie im Sexualstrafrecht und die Unschuldsvermutung so unpopulär. Deshalb analysieren wir die Aussage genau, klären die Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage auf, bewerten das Aussagemotiv sowie überprüfen die Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben kritisch. Ein Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei: Er entscheidet – im Hinblick auf die Schuld oder Unschuld des Angeklagten – allein nach seiner eigenen, persönlichen Überzeugung. Ob das Gericht dem Angeklagten oder dem Zeugen glaubt, erfährt man meist erst durch das Urteil. Das Gericht hat in seiner Beweiswürdigung die Glaubhaftigkeit der jeweiligen Aussagen zu bewerten. Bei einem Widerspruch zwischen mehreren Aussagen hat das Gericht zu würdigen, in welcher Aussage die Wahrheit letztlich ihren Ausdruck gefunden hat. So verlangt es der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung. Demnach kann das Gericht nicht der Aussage eines Zeugen, nur weil er möglicherweise Opfer ist, ein schon von vornherein höheres Gewicht beimessen als der des Angeklagten. Daher wird das Gericht auf die Grundlagen der Aussagepsychologie zurückgreifen, um die Glaubhaftigkeit zu bewerten und sich im Zweifel hinsichtlich der Aussagen sachverständig beraten lassen. Wird jemand einer Vergewaltigung beschuldigt, kommt es maßgeblich auf die Zeugenaussage des möglichen Opfers an. Nicht der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht muss darlegen, aus welchen Gründen sie diese Zeugenaussage als glaubhaft erachtet. Dafür reicht es nicht aus, bloß zu behaupten, bei dem Zeugen wäre keine übermäßige Belastungstendenz sowie kein Motiv für eine Falschbeschuldigung erkennbar. Wir geben uns mit einer solchen Einschätzung hinsichtlich eines Zeugen nicht zufrieden. Sie dürfen im Strafrecht allein wegen der hohen Strafandrohung einer Vergewaltigung erwarten, dass die Zeugenaussagen besonders kritisch hinterfragt werden. Auch haben Sie Anspruch auf einen Anwalt, der um Ihr Recht kämpft! Wir lassen deshalb das Ermittlungs- und Zwischenverfahren nicht ungenutzt verstreichen. Wir nutzen das Vorverfahren dafür, aufzuzeigen, dass auf die Angaben des (Opfer-) Zeugen keine Anklage gestützt werden kann. Dafür ist eine gründliche Auseinandersetzung mit der Aussage desjenigen erforderlich, die/der behauptet, Opfer geworden zu sein. Die Gründe sowie Ursachen für eine bewusste oder unbewusste Falschbeschuldigung sind vielfältig. Diese reichen von einer gezielt falschen Anschuldigung aus Rache bis zu einer diffusen Anschuldigung, um Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Auch psychiatrische Erkrankungen – hier allen voran die Borderline-Störung – kommen statistisch deutlich gehäuft vor. Am häufigsten sind jedoch bloße Missverständnisse. Beide Sexualpartner waren sich nicht einig darüber, was sie wollten oder brachten dagegen die Ablehnung nicht im Geringsten zum Ausdruck. Woher sollte der eine denn schließlich wissen, dass der andere dies oder das nicht will?

Sie machen zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch

Diese Entscheidung darf von der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gerade wenn Aussage gegen Aussage steht, kann unsere spezialisierte Strafverteidigung viel erreichen: Als menschliche „Lügendetektoren“ untersuchen wir die Aussage des angeblichen Opfers unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten, ausgehend von der sog. Nullhypothese. Ziel unserer Tätigkeit ist deshalb die frühestmögliche Intervention, um schon das Ermittlungsverfahren zu nutzen, Ihre Unschuld zu dokumentieren und eine Anklageerhebung zu vermeiden.

Wir sind Experten, eine Falschbeschuldigung zu erkennen und den Tatverdacht anhand von aussagepsychologischen Merkmalen zu entkräften. Daher enden die meisten unserer Verfahren im Sexualstrafrecht bereits im Ermittlungsverfahren mit einer Einstellung mangels Tatverdachts.