Hintergrund
Korruption ist in den letzten Jahren verstärkt in das öffentliche Bewusstsein getreten und hat in der Privatwirtschaft wie auch bei der öffentlichen Hand einen spürbaren Sinneswandel erlebt. Wegen der erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten und des politischen Schadens, der durch Korruption auf allen administrativen Ebenen verursacht wird, wächst der nationale wie internationale Druck auf Unternehmen und die öffentliche Hand, vor allem seitens der EU, Korruption in jeder Form mit regulativen und organisatorischen Maßnahmen entgegenzutreten. Die öffentliche Hand steht vor der verantwortungsvollen Aufgabe, vergleichbar mit der Privatwirtschaft, innerhalb ihres Kompetenzbereiches ein Korruptionspräventionssystem zu schaffen, das trotz seiner Schnittmengen mit der Internen Revision und / oder dem Internen Kontrollsystem (IKS) einer eigenen Methodik folgt und andere Herausforderungen bewältigen muss, um nachhaltig Korruption zu vermeiden und zu bekämpfen. Eine wesentliche Maßnahme in diesem Sinne ist die Ausbildung und Berufung einer/s Antikorruptionsbeauftragten. Er/sie ist Ansprechpartner/in für alle Mitarbeiter/innen hinsichtlich korruptionsrelevanter Verdachtsmomente und trägt wesentlich dazu bei, ein funktionsfähiges Präventionssystem in einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Einrichtung zu implementieren.
Zu ihren/seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Behördenleitung in allen Fragen der Korruptionsprävention zu beraten, zu unterrichten und zu unterstützen;
- eine korruptionsbezogene Risikoanalyse innerhalb der Behörde bzw. öffentlichen Einrichtung vorzunehmen und auszuwerten;
- darauf basierend ein Präventionssystem aus organisatorischen und regulativen Maßnahmen zu entwickeln;
- Dienstanweisungen zur Annahme von Belohnungen und Geschenken, zu Interessenkollisionen, zum Umgang mit internen Ermittlungsverfahren etc. zu formulieren, ihre Wirksamkeit zu kontrollieren und langfristig weiterzuentwickeln;
- mit der Internen Revision, dem prozessintegrierten IKS, dem Datenschutzbeauftragten wirksam zu kooperieren und deren Arbeit im Bereich der Korruptionsprävention zu koordinieren;
- in Abstimmung mit einer externen Ombudsperson Hinweise und Verdachtsmomente zu verifizieren;
- interne Verwaltungsermittlungen mit den zuständigen Stellen innerhalb der Behörde zu initiieren und durchzuführen;
- mit Ermittlungsbehörden zu kooperieren;
- Sponsoringverfahren unter dem Gesichtspunkt der Korruptionsprävention zu begleiten;
- regelmäßige bzw. anlassbezogene Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zu initiieren und durchzuführen.
Korruption in Deutschland – Lagebild und Phänomenologische Aspekte
- Begrifflichkeiten und Historisches
- Erscheinungsformen von Korruption
- Täterprofile und Risikobereiche
- Hell-/Dunkelfelder
- Lage in Deutschland, Europa, International
- Auswirkungen und Konsequenzen
Strafrechtliche Grundlagen (StGB und OWiG), Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Begleitdelikte
- Korruptionsbekämpfungsgesetz und seine Folgen
- Amtsträgerbegriff – Reichweite und Bedeutung
- Vorteilsannahme / Vorteilsgewährung
- Bestechlichkeit / Bestechung
- Verrat von Dienstgeheimnissen
- Betrug, Unterschlagung, Veruntreuung
- Steuerrechtliche Konsequenzen
Interne Revision und Korruptionsprävention
- Interne Revision als präventives Instrument der Verwaltungskontrolle
- Aufgaben, Zuständigkeiten und organisatorische Anbindung
- Abgrenzung Interne Revision ./. Internes Kontrollsystem (IKS)
- Prüfmethoden
- Korruptionsprävention als Teil behördlicher Revisionstätigkeit
Risiko- bzw. Gefährdungsanalyse
- Risiko- und Gefahrenbegriff
- Notwendigkeit der Risikoanalyse
- Methoden der Risiko- bzw. Gefährdungsanalysen
- Risikoidentifizierung
- Risikobewertung
- Risikoidentifizierung anhand praktischer Beispiele
- Risikobewertung anhand praktischer Beispiele
- Erarbeiten einer Risikokarte / eines Risikoatlas
Konzeption eines Präventionssystems
- Ist- und Sollanalyse
- Konzept- und Wirksamkeitsprüfung
- Festlegung organisatorischer Maßnahmen
- Festlegung regulativer Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen zur Korruptionsprävention
- Personalauswahl
- Rotation
- Verstärkte Dienst- und Fachaufsicht
- Notfallpläne
- Hinweisgebersysteme
- Vertragliche Maßnahmen, Verpflichtungsgesetz
Prävention im Vergabeverfahren
- Trennung von Planung, Ausschreibung und Abrechnung
- Präventionsmöglichkeiten durch E-Vergabe
- Zentralisierung der behördlichen Beschaffung
- Präventions- und Prüfindikatoren
Manipulationen im Vergabeverfahren erkennen
- Submissionsbetrug
- Preisabsprachen und Kartellbildungen
- Auftragsstückelung zwecks Unterschreitung von Schwellenwerten
- Umgehung des Mehr-Augen-Prinzips
- Marktverengung durch vorgegebene Standards
- Extern beeinflusste Bedarfsbeschreibungen
Regulative Maßnahmen zur Korruptionsprävention
- Annahme von Belohnungen und Geschenken
- Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder
- Verhaltenskodex und Antikorruptionsrichtlinie
- Dienstanweisungen
Sponsoring und Drittmitteleinwerbung
- Begriff und Erscheinungsformen
- Rechtslage, insbesondere das Strafrecht, zum Thema Sponsoring
- Sponsorenvertrag und weitere Methoden zur Wahrung rechtlicher Grenzen
Dienst- und arbeitsrechtliche Grundlagen – behördeninternes Ermittlungs- und Disziplinarverfahren
- Besondere Aspekte von Prüfungen aus gegebenem Anlass
- Rechtsrahmen für Verwaltungsermittlungen
- Abgrenzung interner Prüfungen zu Straf- oder Disziplinarermittlungen
- Aus Vorfällen lernen: Ableitung präventiver Maßnahmen aus Schadensfällen
Bewältigung von Krisensituationen und Öffentlichkeitsarbeit
- Reaktionspläne bei korruptiven Vorfällen
- Vermeiden von Reputationsschäden für die Behörden
- Präsent bleiben auch in „ruhigen“ Zeiten: Kommunikation und „Marketing“ der/des Antikorruptionsbeauftragten
Schulung und Information der Mitarbeiter/innen
- Grundsensibilisierung der Beschäftigten
- Erweiterte Schulung für Beschäftigte in Risikobereichen
- E-Learning-Programme
- Weiterbildung und Wissensmanagement der/des Antikorruptionsbeauftragten
Kontrolle und Nachsteuerung im Maßnahmensystem
- Präventionserfolge messbar machen und darstellen
- Qualitative Kennzahlen der Präventionstätigkeit
- Quantitative Kennzahlen der Präventionstätigkeit
- Fortschreibung/Aktualisierung der Gefährdungsanalysen
- Monitoring eingeführter Maßnahmen in Risikobereichen
Schulungsleiter: Herr Dr. jur. Thomas Ax
Teilnahmebedingungen
Die Schulungsgebühr beträgt 1399,00 Euro pro Person zzgl. MwSt.